Erklärung zur Barrierefreiheit für zukunftsraeume-eschwege.de
Stand dieser Erklärung: 11.05.2026
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.zukunftsraeume-eschwege.de veröffentlichte Website, jedoch nicht für Angebote und Dienste, die auf dieser Internetseite verlinkt sind.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2026 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Unsere Website entält bislang keine Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache.
- Wir gehen davon aus, dass zum Vorlesen der Inhalte ein Screenreader oder eine andere geeignete Software verwendet wird. Deshalb bieten wir keine separate Funktion zum Vorlesen an.
- Auf einigen Seiten sind Landkarten von OpenStreetmap eingebettet. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob diese Karten barrierefrei zugänglich sind oder nicht.
Wir arbeiten daran, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft vor allem:
- die semantisch korrekte Auszeichnung von Überschriften und anderen Textbausteinen
- Text-Alternativen für Fotos und Pläne
- Abkürzungen und Linktexte
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.05.2026 erstellt und zuletzt am 11.05.2026 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:
Magistrat der Kreisstadt Eschwege
Fachbereich 3.1
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@eschwege-rathaus.de
Telefon: 05651/304-0
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Telefon: 0641 303-2901