Logo Projektstadt. Eine Marke der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt

auf Initiative der Stadt Eschwege

Kreisstadt Eschwege

Erklärung zur Barrierefreiheit für zukunftsraeume-eschwege.de

Stand dieser Erklärung: 31.03.2026

Als Kommune sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie aus der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  1. Unsere Website entält bislang keine Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache.
  2. Wir gehen davon aus, dass zum Vorlesen der Inhalte ein Screenreader oder eine andere geeignete Software verwendet wird. Deshalb bieten wir keine separate Funktion zum Vorlesen an.
  3. Auf einigen Seiten sind Landkarten von OpenStreetmap eingebettet. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob diese Karten barrierefrei zugänglich sind oder nicht.

Wir arbeiten daran, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft vor allem:

  • die semantisch korrekte Auszeichnung von Überschriften und anderen Textbausteinen
  • Text-Alternativen für Fotos und Pläne
  • Abkürzungen und Linktexte

Barrieren melden: Kontakt bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Wenn Sie eine Rückmeldung zu bestehenden Barrieren haben oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns über Ihr Feedback, helfen Ihnen gerne weiter und versuchen, Probleme so schnell wie möglich zu beheben.

Seite mit Kontaktangaben und Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wenn nach Ihrer Meldung an den oben genannten Kontakt keine Antwort erhalten oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden.

Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an die Landesdurchsetzungsstelle per E-Mail an kontakt@tlmb.thueringen.de.